Arbeitnehmerüberlassung: Wie Personaldienstleister die Beratungsszene aufmischen

Autor: Sofia Dobbertin

Veröffentlicht: Zuletzt aktualisiert:

Alles zur Personalberatung, Allgemein, Personal & Führung

4 Min. Lesezeit
Arbeitnehmerüberlassung: Wie Personaldienstleister die Beratungsszene aufmischen

Arbeitnehmerüberlassung: Ein sensibles Thema? Nicht mehr!

Arbeitnehmerüberlassung galt lange Zeit als sensibles Thema. Zum Beispiel, weil Unternehmen in der Vergangenheit vielfach mit externen Unternehmensberatern ihre Lücken in der Personaldecke schlossen und diese über sehr lange Zeiträume als Teil ihrer Belegschaft beschäftigten. Ein rechtlich schwieriges Vorgehen. Denn dabei handelte es sich nicht um die eigentlich eingekaufte beraterische Leistung.

Aufgabe der Personalberatung ist es, Unternehmen bei der Suche und Auswahl von Fach- und Führungskräften zu unterstützen oder sie vor Ort bei internen Findungsprozessen innerhalb der Organisationsentwicklung zu unterstützen. Zum Beispiel durch die Gestaltung und Durchführung von Beurteilungsmaßnahmen oder die Initiation von hochspezifischen Führungskräftetrainings.

Das Problem der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung: Ausgeräumt! 

Integriert ein Unternehmen einen Personalberater jedoch als regulären Mitarbeiter in eines seiner Teams, handelt es sich um verdeckte Arbeitnehmerüberlassung. Denn die Unternehmensberatung verleiht ihren Berater dauerhaft an einen anderen Arbeitgeber, ohne ihre eigentliche Dienstleistung zu erbringen.

Diese Praxis ist seit der jüngsten Novelle des Arbeitgeberüberlassungsgesetzes (AÜG) sehr viel komplexer geworden. „Die Überlassung von Arbeitnehmern an ein anderes Unternehmen ist grundsätzlich möglich, bedarf aber – abgesehen von wenigen Ausnahmen – unbedingt der Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit“, sagt Marius Meisel, Vorstand bei APRIORI.

Liegt diese nicht vor, führt das zu Ordnungsgeldern, die eine beträchtliche Höhe erreichen, ergänzt Professor Michael Knörzer, Leiter Center of Expertise bei APRIORI. „Der Verleiher, in diesem Fall die Personalberatung, kann für das illegale Überlassen von Arbeitnehmern nach Paragraph 16 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro belegt werden.“

Zumal die Methode auch für den Entleihbetrieb und den Entliehenen Unannehmlichkeiten birgt. Für den Entleihbetrieb ist sie vor allem eines: Teuer. Denn die Tagessätze einer Unternehmensberatung enthalten erhebliche Zusatzkosten. Für den angestellten Unternehmensberater sind die jeweiligen Arbeitseinsätze derweil kaum kalkulierbar. Meist wird er von der Personalberatung, bei der er angestellt ist, für ein Mandat beauftragt, ohne beeinflussen zu können, bei welchem Kunden er landet, wo und wie lange.

Fachkräftemangel verschafft der Arbeitnehmerüberlassung Aufwind

„In der klassischen Arbeitnehmerüberlassung werden Kandidaten dagegen gezielt für einen Endkunden angesprochen und wissen somit immer, bei welchen Unternehmen sie eingesetzt werden“, so Marius Meisel. Seriöse Personalberatungen bieten daher schon lange reguläre Arbeitnehmerüberlassungs-Angebote an und vermitteln hochqualifizierte Fach-und Führungskräfte an hochspezialisierte Betriebe – nicht als Berater, sondern als Leiharbeitnehmer. Mit vielen Vorteilen für alle Beteiligten.

Das dazugehörige Stichwort: Compliant Sourcing. „Die positive Nachricht ist: Der Einsatz von hochqualifiziertem Fremdpersonal ist mit Services, wie wir sie anbieten, weiterhin möglich und völlig legitim“, so Meisel. Insbesondere in Bereichen wie der ITLife Sciences und dem Engineering mangelt es massiv an gut ausgebildeten Fachkräften. Hier bietet die Arbeitnehmerüberlassung erfolgversprechende Möglichkeiten.

Viele Personalentscheider glauben allerdings, dass sich hier keine Fachkräfte und High Potentials finden. Doch das stimmt so nicht. Dank Personalberatungen, die sich ausdrücklich auf die Vermittlung von Akademikern, Ärzten, Pharmazeuten, IT-Experten oder Ingenieuren spezialisiert haben und ihnen interessante Möglichkeiten bieten.

Vorteile für High-Potentials

Fachkräfte, die sich zum Beispiel beruflich verändern oder neu in den Arbeitsmarkt einsteigen wollen, nutzen die Arbeitnehmerüberlassung zunehmend als Karrieresprungbrett. Wer sich auf eigene Faust auf dem Arbeitsmarkt umsieht, stellt nämlich schnell fest: Das Angebot an Jobs ist riesig. Diese Auswahl kann schnell überfordern.

Die hochspezialisierte Arbeitnehmerüberlassung bietet Fachkräften die Möglichkeit, sich in Ruhe in verschiedenen Arbeitsumfeldern auszuprobieren und bei unterschiedlichen Arbeitgebern zu arbeiten. So finden sie am ehesten heraus, welcher Karrierepfad zu ihnen passt. Wollen sie sich eines Tages fest an einen Arbeitgeber binden, stehen die Chancen meist gut für eine direkte Anstellung.

Keine Angst vor Scheinselbstständigkeit

Auf der anderen Seite bietet die hochspezialisierte Arbeitnehmerüberlassung insbesondere Arbeitgebern in stark projektorientierten Umfeldern die Flexibilität, die sie brauchen. Sie können High Potentials zielgerichtet für Projekte anheuern, ohne langfristige Beschäftigungsverpflichtungen eingehen zu müssen.

Damit löst die Arbeitnehmerüberlassung eine weitere Schwierigkeit. Die Alternative zur Beschäftigung eines Personalberaters zur Deckung von Personalengpässen bestand nämlich häufig im Anheuern von Freelancern. „Aber auch diese wurden zum Problemfall, sobald sich ein Projekt als zeitintensiver entpuppte als erwartet. Mancher Selbstständige war über Monate oder Jahre hinweg an einen einzigen Auftraggeber gebunden und transformierte so zum Scheinselbstständigen“, so Professor Knörzer. „Wiederum ein illegales Arbeitsverhältnis.“

Zeitarbeitnehmer: Angestellte beim Personaldienstleister 

Mit der spezialisierten Arbeitnehmerüberlassung schwebt auch dieses Damoklesschwert nicht mehr länger über den Köpfen aller Beteiligten. Aus juristischer Sicht verfügen Zeitarbeitnehmer nämlich über den Status eines Festangestellten – zwar nicht bei dem Unternehmen, bei dem sie eingesetzt werden, doch aber bei dem Personalvermittler, der sie „verleiht“.

Was ihre Rechte angeht, besteht kein Unterschied zu anderen Festangestellten: Zeitarbeitnehmer haben den gleichen Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auch der gesetzliche Kündigungsschutz gilt. Ebenso beteiligt sich der Arbeitgeber an den Beiträgen zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung und meldet seine Mitarbeiter bei der Unfallversicherung an. Auch für Gehaltszahlungen, Vertragsverhandlungen oder Fortbildungen ist das Zeitarbeitsunternehmen zuständig.

Lohndumping in der Zeitarbeit? Nein! 

Apropos Gehalt. Einer von vielen gängigen Vorbehalten gegenüber der Arbeitnehmerüberlassung betrifft das Einkommen von Zeitarbeitnehmern. Die Meinung, dass diese weit weniger verdienen als die Stammbelegschaft des Entleihbetriebs, ist weit verbreitet.

Das stimmt so aber nicht. Personaldienstleister in hochspezialisierten Bereichen zahlen besonders qualifizierten Fachkräften sogar meist mehr als das branchenübliche Gehalt. Für Entleihbetriebe sind diese Arbeitnehmer damit zwar oftmals teurer als die eigene Stammbelegschaft, aber wiederum erheblich günstiger als einen Personalberater in einem illegalen Beschäftigungsverhältnis anzuheuern.

Die Chance, kurzfristig wichtige Stellen auf Zeit zu besetzen oder kritische Lücken in der Personaldecke aufzufüllen, ist ihnen diese Investition daher allemal wert. Und so ist die moderne Arbeitnehmerüberlassung eigentlich nur eines: Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

  • Von smart bis hart: Trennungsmanagement oder „Kicked out“

    Eine Analyse aktueller Downsizing-Strategien (Teil 2) In Teil 1 hatten wir bereits verschiedene Personalabbaustrategien betrachtet. Es zeigte sich, dass diese üblicherweise in aufgrund ihrer betriebswirtschaftlicher Wirkungen und arbeitsrechtlicher Restriktionen oft gestaffelt angewendet werden. Doch woran liegt es, dass Unternehmen…

  • Von smart bis hart: Das Prinzip des hierarchischen Personalabbaus

    Eine Analyse aktueller Downsizing-Strategien (Teil 1) Der deutsche Arbeitsmarkt erlebt gerade einen Umbruch, wie ihn viele bis vor zwei Jahren nicht für möglich gehalten hatten. Der in der Vergangenheit oft beschworene „Arbeitnehmermarkt“ scheint zumindest in einigen…

  • „Back to the 90s“ !? – Die Rückkehr des Lean Management (Teil 2) 

    Im letzten Teil unserer kleine Blogreihe zu den aktuellen Entwicklungen auf dem deutschen – und teils auch internationalen Arbeitsmarkt – hatten wir uns mit der Rückkehr von Personalstrategien wie Downsizing, Offshoring und anderen beschäftigt, die bereits in den…